Glossar: Melde- und Passrecht

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Melde- und Passrecht

Informationen über das Melde- und Passrecht sollte man vor jeder Reise in das Ausland einholen. Der Pass ist ein amtlicher Ausweis, der über die Identität und die zugehörige Staatsangehörigkeit eines jeden Menschen Auskunft gibt. In Deutschland gibt es zwei Ausweismöglichkeiten, den Reisepass oder den Personalausweis. Laut Pass- und Melderecht muss jeder Bürger der BRD ab 18 Jahren einen Personalausweis besitzen, um sich ausweisen zu können. Die Beantragung eines Reisepasses ist nur dann notwendig, wenn man in Länder verreisen will, die den Personalausweis als Dokument nicht anerkennen. Personalausweis und Reisepass erhält man auf Antrag bei den jeweilig zuständigen Meldestellen (wohnsitzabhängig). Vor Reiseantritt sollte man darauf achten, ob der notwendige Pass noch seine Gültigkeit besitzt und welcher Pass im Einreiseland gefordert wird. Die Ausfertigung neuer Pässe benötigt mindestens 3 Tage. Seit 2004 gilt für die Ausstellung von Pässen das Vorlegen eines biometrischen Lichtbildes, um die Identität von Personen besser überprüfen zu können.