Glossar: Fährenbenutzung

Fährenbenutzung

Fährenbenutzung - ohne Bedenken in den Urlaub?! Allgemein versteht man unter Fährennutzung folgendes. Der Mietwagen wird auf der Fähre geparkt und transportiert. Dadurch entsteht eine Benutzung der Fähre. Wer von einer Autovermietung einen Mietwagen erhält, sollte sich frühzeitig informieren, welche Leistungen geboten werden. Einige Autovermietungen sind zwar günstig, doch es kommt vor, dass für Schäden am Mietwagen bei Transport mittels Fähre die Vermieter nicht aufkommen. Daher wird geraten, vor der Fährenbenutzung, die Versicherungsinformationen gründlich zu lesen. Denn nur so kann 100 prozentig gewährleistet werden, dass der Mietwagen für alle Fälle versichert ist. Für jeden möglichen Fall Wird der Mietwagen von der Besatzung der Fähre eingeparkt, so haftet diese. Doch normalerweise muss der Fahrer selbst auf das Schiff fahren und sich einen Platz suchen. Durch die schaukelnden Bewegungen auf hoher See sollten Gegenstände im Auto sicher verstaut sein. Zudem muss die Handbremse angezogen sein, ansonsten kommt es zu Blechschäden.