Führerscheinklassen
Die Führerscheinklassen (oder fachlich korrekter: Fahrerlaubnisklassen) lt. aktuellem EU-Recht im Hinblick auf Mietwagen über eine Autovermietung stellen sich wie folgt dar: Klasse B und BF17 (ab 18 bzw. 17 Jahren mit begleitetem Fahren) gilt für "mehrspurige Fahrzeuge" (also auch Mietwagen - PKW) bis 3,5 t zulässiger Gesamtmasse und mit bis zu max. 9 Sitzplätzen. Hierin inkludiert sind die Klassen M, L und S (diese betreffen Kleinkrafträder bzw. land- und fortwirtschaftliche Zugmaschinen). Klasse BE und BEF17 betreffen Zugfahrzeuge aus den Führerscheinklassen B/BF17 und Anhänger über 0,75t und sollten beachtet werden, wenn über die Autovermietung z.B. ein Fahrzeug mit Anhängekupplung gemietet wird, mit dem man dann eine entsprechende Anhängelast ziehen möchte. Klasse C resp. C1 betrifft Kraftfahrzeuge über bzw. bis 7,5t Gesamtgewicht und bis max. 9 Sitzplätze und ist erst ab 18 Jahren möglich. Alle anderen Fahrerlaubnisklassen (A1, A, A2, AB, D, D1, DE, D1E) betreffen Krafträder bzw. Omnibusse und sind daher für die Anmietung (Stichworte: "Mietwagen" bzw. "Autovermietung") eher unbedeutend.
