Teilkaskoversicherung
Die Teilkaskoversicherung lässt sich zusätzlich zur KFZ-Haftpflichtversicherung abschließen und versichert den Vertragspartner gegen zuvor festgeschriebene Schäden, die über einen festgesetzten Betrag der Selbstbeteiligung hinausgehen. Allerdings ist eine Selbstbeteiligung nicht verpflichtend, bei geringeren Beträgen oder Entfall steigt aber die monatlich anfallende Rate. Im Falle einer Beschädigung des Fahrzeuges in Form von Glasbruch, Sturmschäden, Haarwildunfällen, Schmorschäden, Marderbissen oder durch Unwetter (Hagel, Überschwemmung, Blitzschlag), aber auch bei Explosion, Brand und Diebstahl, sowie Einbruch, kann die Teilkaskoversicherung in Kraft treten. Wichtig bei Abschluss einer Teilkaskoversicherung ist, dass die Versicherung nicht für Nutzungsausfall oder Mietwagenkosten aufkommt. Wichtig bei also, wenn es zwischen Autovermietung und Kunde zum Vertrag kommt: Auf die Versicherungsbedingungen des Mietwagens achten und - falls notwendig - unbedingt bei der Autovermietung nachfragen. Ansonsten kann bei Schadensfall schnell der Fahrzeugmieter zur Verantwortung gezogen werden.
