Glossar: Unfallersatz

Unfallersatz

Unfallersatz wird immer im Falle eines Unfalls mit Sach- oder Personenschaden einforderbar. Der Unfallverursacher hat dem Unfallopfer in diesem Falle den entstandenen Schaden so zu ersetzen, als wäre er nicht entstanden. Im Falle eines Haftpflichtschadens kommt die Haftpflichtversicherung des Fahrers für den entstandenen Schaden auf. Das Unfallopfer hat hingegen Anspruch auf einen Mietwagen, für den Fall, dass an dem Unfallwagen Reparaturen durchgeführt werden müssen. Die Anzahl der Reparaturtage entscheidet auch über die Dauer der Inanspruchnahme des Mietwagens. Diese müssen allerdings zuvor von einem Gutachter festgelegt werden. Alternativ zur Mietwagennutzung gibt es die Möglichkeit einer finanziellen Entschädigung wegen Nutzungsausfall. Diese ist ein festgelegter Tagessatz, welcher von der Versicherung vergütet wird. Wichtig zur Mietwagennutzung ist, dass bei Abschluss des Mietvertrages bei der Autovermietung auch eine Abtretungserklärung ausgefüllt wird. Dadurch wird es der Autovermietung möglich, die Rechnung direkt bei der Versicherung einzureichen. Sollte die Versicherung jedoch nicht für den Mietwagen aufkommen, so ist der Mieter selber verpflichtet die Rechnung zu begleichen.