Beförderungspflicht
Die Beförderungspflicht im Taxi besagt, dass der Taxifahrer kein Recht hat, einen Fahrgast abzulehnen. Allerdings gilt das nur unter normalen Umständen und wenn sich das Ziel innerhalb seines Pflichtfahrgebietes befindet. Wünscht der Gast eine Beförderung außerhalb des Gebietes, steht es dem Taxilenker frei diesen Service anzubieten. Oder ist der Fahrgast zum Beispiel stark angetrunken, erscheint gefährlich oder zahlungsunfähig, ist es dem Taxilenker erlaubt seinen Transfer abzulehnen. Zudem beinhaltet die Beförderungspflicht, dass der Taxifahrer immer die kürzeste Strecke wählt, sofern vom Fahrgast nichts anderes gewünscht wird. Der Transfer muss innerhalb des Pflichtfahrgebietes zum ortsüblich festgelegten Tarif erfolgen.
