Gesetzliche Regelungen
Die Gesetzesgrundlage für den Taxiverkehr bildet in Deutschland das so genannte Personenbeförderungsgesetz, abgekürzt PBefG. Hinzu kommen verschiedene gesetzliche Verordnungen sowie lokale Bestimmungen über die Beförderungsbedingungen und Tarife, beispielsweise über Entgelte, Anfahrtspauschale, Zuschläge in der Nacht und an Feiertagen etc.. Die gesetzliche Regelung betrifft aber auch die Farbe und die Kennzeichnung, die einen Wagen erst zum Taxi macht: In der Vergangenheit musste das Taxi immer in einem hellen Elfenbeinton gehalten sein. Heute ist per Gesetz in einigen Bundesländern bzw. Bezirken eine größere Farbenvielfalt erlaubt. An der Regelung zum Taxi-Schild hat sich allerdings nichts geändert: Ein großes gelbes Schild mit der quer verlaufenden Aufschrift "TAXI", das beleuchtet werden muss, sofern Fahrgäste aufgenommen werden können, ist nach wie vor Pflicht, genau wie ein für Fahrgäste gut sichtbares Taxameter im Inneren und die sowohl von außen als auch von innen lesbare Ordnungszahl, die es ggf. ermöglicht, das Taxi, das genommen wurde, zweifelsfrei zu identifizieren.
