Halteplatz
Unter dem Begriff " Halteplatz " ist eine durch die jeweilige Stadt bzw. zuständige Ordnungsbehörde freigehaltene Stellfläche für Taxis im öffentlichen Verkehrsraum zu verstehen. Das Bereithalten zur Aufnahme von Fahrgästen ist nur in diesen speziell gekennzeichneten Flächen gestattet. Die Beschilderung erfolgt über das Verkehrszeichen 229 oder das Zusatzschild "Taxi frei" gemäß der Straßenverkehrsordnung (StVO). Eine Aufnahme von Fahrgästen außerhalb der Halteplätze ist nur zulässig, wenn Kunden durch Handzeichen einen gewünschten Transfer / Service signalisieren. Diese Regelung findet jedoch grundsätzlich nur im eigenen Zulassungsgebiet Anwendung. Zuwiderhandlungen gegen die zuvor genannten Vorschriften stellen eine Ordnungswidrigkeit (Taxenverordnung) dar und sind verwarn-/bußgeldbewährt. Sofern ein Halteplatz entgegen der Zweckbestimmung genutzt wird, beispielsweise durch unrechtmäßig geparkte Pkw, darf die Polizei das verursachende Kfz abschleppen. Dies gilt auch, wenn keine akute Behinderung eines Taxis vorliegt. Ein Verstoß gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit besteht hierbei nicht (OVG Hamburg vom 7.3.2006, Az: Bf 392/05 zu § 12 Abs.1 Nr.9 StVO).
