Glossar: Ortskundeprüfung

Ortskundeprüfung

Die Ortskundeprüfung besteht aus einer mündlichen und einer schriftlichen Prüfung und muss von Taxifahrern zusätzlich zum gültigen Personenbeförderungsschein abgelegt werden. Zuerst muss immer der schriftliche Teil der Ortskundeprüfung abgelegt werden. Diese besteht aus 30 Fragen die in 30 Minuten beantwortet werden müssen. 27 Antworten müssen richtig sein, um den schriftlichen Teil der Prüfung bestanden zu haben. Abgefragt können hier zum Beispiel Straßenverbindungen und Stadtteile werden. Im mündlichen Teil muss kurz und präzise der kürzeste Fahrweg von bis zu drei Zielfahrten beschrieben werden. Durch das Ablegen dieser Prüfung stellt der Fahrer eines Taxis unter Beweis, das er in der Lage ist die kürzeste Verbindung zu fahren. Wird der Service des Transfers zum Flughafen angeboten, können das wichtige Minuten an Einsparung der Fahrzeit sein. Den kürzesten Weg zu fahren, das bedeutet auch eine Fahrt mit dem Taxi zu einem realistischen Preis für den Fahrgast.