Technische Voraussetzungen
Um in Deutschland ein Fahrzeug als Taxi zulassen zu können, müssen bestimmte Technische Voraussetzungen erfüllt sein. Hierzu gehört, dass es über vier Räder verteilt auf 2 Achsen verfügen muss. Ebenso wichtig ist, dass das Taxi, um einen guten Service bieten zu können, auf der rechten Längsseite mindestens zwei Türen besitzt. Auch muss das zukünftige Taxi trotz voller Besetzung noch in der Lage sein 50 kg Gepäck zu befördern, ohne dabei das zulässige Gesamtgewicht zu überschreiten. Eine weitere wichtige Technische Voraussetzung ist eine vom Fahrerplatz bedienbare Alarmanlage, diese kann das Notrufsignal ebenfalls automatisch über den Betriebsfunk absetzten. Der Taxi-Alarm ist eine nach §25 BOKraft (Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrtunternehmen im Personenverkehr) vorgeschriebene Einrichtung, dieser Alarm kann nur durch einen versteckten Schalter im Koffer- oder Motorraum abgeschaltet werden. Vorgeschrieben ist eine Alarmanlage, die die Scheinwerfer und die hinteren Fahrtrichtungsanzeiger (Blinker) blinken lässt, zudem wird die Hupe intervallartig ausgelöst. Zusätzlich ist es möglich das Taxischild mit der Alarmanlage zu koppeln, diese bringt dann ebenfalls das Taxischild zum Blinken.
